Die Zentralbank der Philippinen hat ein neues Dokument zur Regulierung von Bitcoin-Anbietern in dem Land veröffentlicht.
Die Veröffentlichung kommt nicht überraschend und nur wenige Monate nach den Aussagen eines Repräsentanten der Bangko Sentral ng Pilipinas (BSP), dass die Bank Bitcoin-Anbieter stärker regulieren wolle, indem man diese Unternehmen als Form eines Überweisungsdienstes qualifiziere.
Das Dokument wurde bereits am 16. Januar unterzeichnet, aber erst gestern veröffentlicht. In ihm heißt es, dass Firmen, die eine Vermittlung von Währungen anbieten, nun ein offizielles Zertifikat zur Registrierung benötigen. Die Anbieter müssen sich außerdem bei dem Sekretariat des Rates gegen Geldwäsche (Anti-Money Laundering Council (AMLC)) registrieren, wie es in dem Dokument heißt. Des Weiteren sollen die Bitcoin-Anbieter auch einer jährlichen Gebühr unterliegen. Die Höhe dieser ist jedoch noch nicht bekannt.
In einer Stellungnahme, sagte die Bank, dass die starke Regulierung vor allem gegen Geldwäsche vorgehen und für finanzielle Stabilität sorgen solle. Die spiegelt auch frühere Aussagen der Bank gegenüber Kryptowährungen wider.
Die BSP teilte mit:
„Die Bangko Sentral beabsichtigt nicht eine Kryptowährung, wie Bitcoin, als eine Währung einzuführen, da solche weder von einer Zentralbank ausgegeben und sichergestellt werden, noch von anderen Handelsgütern unterstützt werden. Eher möchte die BSP virtuelle Währungen regulieren, die zur Auslieferung von finanziellen Service genutzt werden, besonders für Zahlungen und Überweisungen, welche eine Auswirkungen auf Geldwäsche und die Verhinderung zur Finanzierung von Terrorismus, den Verbraucherschutz und die finanzielle Stabilität haben könnten.“
Ähnlich wie bei anderen Regulierungen für andere Bereiche sind nun philippinische Anbieter dazu verpflichtet jährlich und vierteljährlich Auskünfte an die Zentralbank zu geben. Wenn sie dies nicht tun, müssen sie hohe Strafen an die Bank zahlen.
Außerdem beinhaltet das Dokument Sicherheitshinweise, denen die Anbieter in den Philippinen folgen müssen. „Kryptowährungsanbieter, die einen Wallet-Service zur Speicherung und Übertragung von Kryptowährungen anbieten, müssen einem effektiven Cybersicherheits-Programm, welches die Sicherheit der Speicherung und Übertragung garantiert, folgen“, sagte die Zentralbank.
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Corinna ist die Chefredakteurin von Coinwelt. Seit 2016 dreht sich ihre Welt um Kryptowährungen und die Blockchain. Es vergeht kein Tag, an dem Corinna sich nicht darüber ärgert, dass sie nicht gleich am ersten Tag in Bitcoin investiert hat. Besonders spannend findet sie die internationale Rechtslage für Währungen wie Bitcoin. Für die Zukunft hofft sie auf eine positive Haltung der Gesetzgeber und klare Gesetze im Umgang mit digitalen Coins.