Die amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (englisch: Securities and Exchange Commission (SEC)) hat den Antrag der Winklevoss-Brüder für die erste Bitcoin-ETF offiziell abgelehnt.
Die ETF hätte es für Anleger möglich gemacht, direkt aus ihrem Anlageaccount in Bitcoin zu investieren. Die Bitcoins der Anleger sollten dann im Cold-Storage durch die Gemini Trust Company gespeichert werden. Dieses Unternehmen gehört ebenfalls den Gebrüdern-Winklevoss.
Die SEC kann mit den deutschen Ministerien, die für die Aufsicht verschiedener Börsen verantwortlich sind, verglichen werden und hat einen ähnlichen Aufgabenbereich und ähnliche Kompetenzen.
Gründe für die Ablehnung der Bitcoin-ETF seien laut der Börse die Gefahr von Betrug und Manipulation. Bitcoin sei momentan kaum reguliert und deshalb für Betrug besonders anfällig. Es müssten erst noch weitere Schritte bei der Regulierung gemacht werden, da zurzeit noch viel zu viele Fragen offen stehen. Als Beispiel benannte die SEC das hohe Risiko für die Manipulation des Kurses.
In einer (übersetzten) Stellungnahme heißt es:
„Auf Grund der Unterlagen die unserer Behörde vorliegen, glauben wir, dass der Markt für Bitcoin unkontrolliert ist. Des Weiteren ist die Börse auch noch keinem Abkommen mit einer Überwachungsinstanz eingegangen und wird dies auch in naher Zukunft nicht tun, diese Art von Vertrag wurde jedoch von anderen angenommen ETPs eingegangen – da ein solcher Vertrag dabei hilft mögliche betrügerische und manipulative Handlungen auf dem Markt zu unterbinden – und deshalb lehnt die Behörde den Vorschlag ab, da er nicht im Einklang mit dem Börsengesetz ist.“
Andere Bitcoin-ETFs
Die Anfrage der Winklevoss-Brüder für ihr Bitcoin-ETF, ist nicht die einzige, die der Behörde vorliegt. Die Börsenaufsichtsbehörde muss außerdem über den Bitcoin-Investment-Trust (BIT) und SolidX-ETF entscheiden. Bereits am 30. März soll die Entscheidung über Solidx-ETF erfolgen. Welchen Einfluss die aktuellen Ereignisse auf die Wahl der Behörde haben werden, bleibt abzuwarten.
Niederländische Originalversion
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Corinna ist die Chefredakteurin von Coinwelt. Seit 2016 dreht sich ihre Welt um Kryptowährungen und die Blockchain. Es vergeht kein Tag, an dem Corinna sich nicht darüber ärgert, dass sie nicht gleich am ersten Tag in Bitcoin investiert hat. Besonders spannend findet sie die internationale Rechtslage für Währungen wie Bitcoin. Für die Zukunft hofft sie auf eine positive Haltung der Gesetzgeber und klare Gesetze im Umgang mit digitalen Coins.