Wie drei Patenanträge der Bank of America belegen, arbeitet die Bank daran, die Distributed-Ledger-Technologie (kurz DLT) stärker in den Prozess der Informationsverarbeitung einzubinden.
Bereits im Februar des vergangenen Jahres wurden die Anträge gestellt. In der letzten Woche veröffentliche dann das amerikanische Patent- und Markenamt einen Abschlussbericht, wodurch die Öffentlichkeit von den Anträgen erfuhr.
In einem der Anträge heißt es, dass die Blockchain für die Bestätigung zur Benutzeridentifikation genutzt werden könnte. Dadurch könnten zum Beispiel Informationen über eine Person in einer dezentralisierten Datensammlung gespeichert werden. Sobald sich Informationen über eine Person ändern, werden diese ebenfalls auf der Blockchain gespeichert und mit einem Datum versehen. Dadurch lassen sich die aktuelle Daten einer Person von den veralteten unterscheiden. Daten, die so gespeichert werden könnten, betreffen „Unterschriften, körperliche Merkmale und Wohnorte“, heißt es in dem Patentantrag.
Fragen zum Prozess der Authentifikation würden dann aufgrund eines Zeitstrahls generiert werden, dabei bestünde auch die Möglichkeit diese Dienstleistung auf ein anderes Unternehmen auszuweiten, sodass auch Kunden selbst ihre Daten einsehen könnten.
Der zweite Antrag dreht sich um ein Design, welches die Bestätigung über Veränderungen der Benutzeridentität im Laufe der Zeit speichern kann.
Der letzte Antrag wurde weniger detailliert formuliert. In dem Dokument des Patentamts heißt es, dass ungedeckte „Instrumente“ durch einen Bestätigungsprozess erkannt werden sollen.
Durch die eingereichten Patentanträge will die Bank of America die Blockchain für die Prozesse zur Bestätigung von Datenänderungen nutzen. Dadurch könnte nicht nur den Leuten, die das System nutzen, geholfen werden, sondern auch die Datenbank an sich verbessert werden.
Bereits in der Vergangenheit hat die Bank of America verschiedene Patentanträge, die die Blockchain-Technologie enthalten, gestellt. Im Jahr 2015 stellte die Bank sogar gleich 10 Anträge. Dennoch wurde nach Angaben des öffentlichen Registers bis jetzt keiner von dem Patentamt zugelassen.
Image via Unsplash
Corinna ist die Chefredakteurin von Coinwelt. Seit 2016 dreht sich ihre Welt um Kryptowährungen und die Blockchain. Es vergeht kein Tag, an dem Corinna sich nicht darüber ärgert, dass sie nicht gleich am ersten Tag in Bitcoin investiert hat. Besonders spannend findet sie die internationale Rechtslage für Währungen wie Bitcoin. Für die Zukunft hofft sie auf eine positive Haltung der Gesetzgeber und klare Gesetze im Umgang mit digitalen Coins.