Der Direktor der mexikanischen Zentralbank, Agustin Carstens, lehnt die Klassifizierung Bitcoins als „virtuelle Währung“ ab. Carstens argumentierte, dass das Wort „Währung“ für Bitcoin nicht angebracht ist, da die Kryptowährung nicht von einer Notenbank geschaffen wurde.
Durch die fehlende Unterstützung einer Zentralbank kann Bitcoin nicht als „virtuelle Währung” qualifiziert werden
Kryptowährungen sollten ihm zufolge nicht durch den Gesetzgeber als „virtuelle Währung“ eingestuft werden, sondern fielen viel mehr in den Aufgabenbereich der Cybersicherheit. Carstens erklärte, dass Kryptowährungen „nicht immun gegen Hackerangriffe“ sind und dass einer der Gründe für den Gebrauch „die Tatsache ist, dass sie Anonymität für die Nutzer bietet“. Deshalb werde Bitcoin auch von vielen für den Handel auf dem Schwarzmarkt gebraucht.
Carsten schlug deshalb vor, dass die mexikanischen Behörden beim Umgang mit Kryptowährungen für das staatliche Finanzsystem besonnen handeln sollten. Während der Instituto Tecnologico Autonomo de Mexico sagte er: “Diese technologischen Entwicklungen des Finanzsystems können nicht allein das Ergebnis von Innovation sein. Es muss möglich sein, Schritte zu gehen, die keine Probleme für das Finanzsystem auslösen werden und die ganze Gesellschaft beeinflussen werden.“ Damit spielt er auf den möglichen Einbezug der Zentralbank in die Integration der Technologie in die mexikanische Wirtschaft an. „Finanzbehörden werden anwesend sein“, sagte er über die Arbeit an einer Gesetzgebung in dem Gebiet.
Die Banco de México wird keine Währung, die nicht aus Papiergeld besteht, anerkennen
Aus Carstens Ausführungen geht hervor, dass die Banco de México „Handelsobjekte“, die nicht aus Papiergeld bestehen, nicht als Währung anerkennen wird. Carstens beschrieb Bitcoin als „Handelsobjekt“, da es keine Gewährleistung für eine „Buchhaltung“ gibt. Seinen Vorstellungen zufolge ist die Verwaltung durch eine Zentralbank für die Einstufung als „Währung“ unabdingbar.
Am Anfang des Jahres wurde in Mexiko ein Gesetzentwurf eingeführt, welcher Bitcoin als „digitale Anlage“ einstufte. Ebenfalls enthielt der Entwurf Richtlinien zum Umgang mit Kryptowährungsbörsen. Das Gesetz war Teil einer Maßnahme, die zu einer Digitalisierung der Wirtschaft und zum Wachstum der FinTech-Branche führen und Finanzdienstleistungen für Bürger verbessern sollte. Trotz der harschen Kritik des Bankdirektors ist Mexiko eines der tolerantesten und liberalsten Länder in Lateinamerika in Bezug auf Kryptowährungen.
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Corinna ist die Chefredakteurin von Coinwelt. Seit 2016 dreht sich ihre Welt um Kryptowährungen und die Blockchain. Es vergeht kein Tag, an dem Corinna sich nicht darüber ärgert, dass sie nicht gleich am ersten Tag in Bitcoin investiert hat. Besonders spannend findet sie die internationale Rechtslage für Währungen wie Bitcoin. Für die Zukunft hofft sie auf eine positive Haltung der Gesetzgeber und klare Gesetze im Umgang mit digitalen Coins.
Und noch so ein engstirniger Dinosaurier. Die Zeit wird es ihm zeigen.