Ägypten: Krypto-Handel unter islamischen Recht verboten

Ägyptens religiöses Oberhaupt hat sich nun zur Rechtmäßigkeit des Kryptowährungshandels im islamischen Recht geäußert.

Scheich Schawki Ibrahim Allam, Großmufti Ägyptens, sagte am 1. Januar, dass der Handel von Kryptowährungen unter islamischen Recht nicht erlaubt sei. Nach Angaben der Egypt Today seien die Risiken, die mit dem Krypto-Handel in Verbindung gebracht werden, der Grund für das Verbot.

Allam erteilte das Verbot in Form einer Fatwa. Bei einer Fatwa handelt es sich um eine Antwort auf eine rechtliche Frage, die von einer religiöse Autorität ausgesprochen wird. Während eine Fatwa nicht rechtsverbindlich ist, folgen Muslime dennoch oft den Urteilen in dieser Form. Der Großmufti ist eines der ersten religiösen Oberhäupter, welches sich über Kryptowährungen unter dem islamischen Recht äußert.

Der Artikel nennt neben den starken Preisschwankungen auch andere Gründe für das Verbot. Die Anonymität beim Handel mit Bitcoin könne die Rechtsordnung stören, da Steuerflucht, Geldwäsche, Finanzierung von Terrorismus und andere rechtwidrige Aktivitäten ermöglicht werden.

Erst im Dezember wurde eine New Yorkerin angezeigt, da sie ISIS mithilfe von Kryptowährungen finanziell unterstütz haben soll.

Auch wenn die ägyptische Kryptowährungsbewegung sich noch in den Kinderschuhen befindet, haben Allams Aussagen eine ähnliche Wirkung wie die Aussagen eines hochangesehen Politikers.

Ägyptens Zentralbank wies erst vor kurzem vehement darauf hin, dass die Gerüchte über die Zulässigkeit der Abwicklung von Bitcoin-Transaktionen nicht stimmen würden. Die Bank sagte damals:

„Für die Stabilität des ägyptischen Bankensystems werden Banken nur mit der offiziellen Währung und niemals mit irgendeiner Kryptowährungen handeln.“

Englische Originalversion

Image via Unsplash

 

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