Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein Hinweisschreiben zur Einordnung von Initial Coin Offerings (ICOs) veröffentlicht.
Bereits am 20. Februar veröffentlichte die Finanzdienstleistungsaufsicht das fünfseitige Schreiben. Der Grund für die Stellungnahmen seien die zahlreichen Fragen darüber, ob es sich bei den Token um Finanzinstrumente oder eine Vermögensanlage handeln würde. Bereits im letzten Jahr hatte die BaFin vor den Risiken bei Initial Coin Offerings gewarnt.
Das Schreiben erleichtert es Anlegern und Anbietern von Token jedoch nicht. Eine Einstufung müsse von Fall zu Fall entschieden werden, damit sichergestellt werden könne, dass gesetzliche Anforderungen erfüllt seien.
Außerdem werden diejenigen, die das Finanzmodell ICO für ihr Unternehmen nutzen wollen, angewiesen, die BaFin zu kontaktieren. Auf der Webseite der Behörde heißt es:
„(…) Diese Marktteilnehmer (sind) gehalten, genau zu prüfen, ob ein reguliertes Instrument vorliegt, beispielsweise ein Finanzinstrument oder ein Wertpapier. Im Zweifel sollten sie die zuständigen Fachreferate der BaFin frühzeitig kontaktieren.“
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Corinna ist die Chefredakteurin von Coinwelt. Seit 2016 dreht sich ihre Welt um Kryptowährungen und die Blockchain. Es vergeht kein Tag, an dem Corinna sich nicht darüber ärgert, dass sie nicht gleich am ersten Tag in Bitcoin investiert hat. Besonders spannend findet sie die internationale Rechtslage für Währungen wie Bitcoin. Für die Zukunft hofft sie auf eine positive Haltung der Gesetzgeber und klare Gesetze im Umgang mit digitalen Coins.