Thomas Mario Costanzo, ein Mann aus Arizona, wurde der Geldwäsche mithilfe von Kryptowährungen schuldig gesprochen.
Die Geschworenen für den Fall, der vor einem Gericht in der amerikanischen Stadt Phoenix verhandelt wurde, hielten den Angeklagten nach Angaben einer öffentlichen Stellungnahme am 28. März in fünf Anklagepunkten für schuldig.
Der Fall kam ins Rollen, als das Ministerium für Innere Sicherheit im April des vergangenen Jahres Costanzo wegen des unrechtmäßigen Besitzes von Munition festnahm. Während der Ermittlung beschlagnahmte das Ministerium ebenfalls den Krypto-Besitz sowie die dazugehörige Software.
Als Costanzo sich in Untersuchungshaft befand, ergaben die Ermittlungen, dass er Kryptowährungen zur Geldwäsche von Drogengeldern verwendet hatte. In einem Zeitraum von zwei Jahren hatte Costanzo 164.700 US-Dollar in den Umlauf gebracht. Dieses Geld stammte von verdeckten Vermittlern, die gegenüber Costanzo erklärten, dass es sich dabei um Gewinne aus dem Verkauf von Heroin und Kokain handelte.
Des Weiteren konnte die Staatsanwaltschaft Beweise dafür liefern, dass der Angeklagte selbst Drogen mithilfe von Bitcoin kaufte. Außerdem betrieb er eine Peer-to-Peer-Plattform für den Handel von Bitcoin, ohne seine Kunden vorher zu überprüfen, sodass er auch den Kauf von Drogen für sie ermöglichte.
Zusammen könnten die fünf Anklagepunkte zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren und einer Geldstrafe in Höhe von 250.000 US-Dollar führen. Das endgültige Urteil wird voraussichtlich am 11. Juni verkündet.
Die Kryptowährungen, die während der Beweisaufnahme beschlagnahmt wurden, werden möglicherweise an die Bundesregierung weitergeleitet.
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Corinna ist die Chefredakteurin von Coinwelt. Seit 2016 dreht sich ihre Welt um Kryptowährungen und die Blockchain. Es vergeht kein Tag, an dem Corinna sich nicht darüber ärgert, dass sie nicht gleich am ersten Tag in Bitcoin investiert hat. Besonders spannend findet sie die internationale Rechtslage für Währungen wie Bitcoin. Für die Zukunft hofft sie auf eine positive Haltung der Gesetzgeber und klare Gesetze im Umgang mit digitalen Coins.