Momentan müssen Investoren in Frankreich für Bitcoin hohe Steuern zahlen, doch dies soll sich schon sehr bald ändern.
Der französische Staatsrat, der als oberstes Verwaltungsgericht und als Beratungsgremium der Regierung in Rechtsfragen dient, gab am Donnerstag bekannt, dass Käufe von Kryptowährungen als Veräußerungsgewinne durch „bewegliches Eigentum“ eingestuft werden sollen. Nach Angaben der Le Monde würden die Steuern aufgrund einer solchen Entscheidung deutlich sinken.
Momentan werden Veräußerungsgewinne durch den Verkauf von Kryptowährungen wie Bitcoin als „industrielle und kommerzielle Gewinne“ eingestuft. Gelegentliche Transaktionen werden dagegen als „nicht gewerbliche Gewinne“ abgetan.
Deshalb können sich die zu zahlenden Steuern auf einen Anteil von bis zu 45 % für die höchste Steuerklasse belaufen. Daneben werde auch eine Steuer als genereller sozialer Beitrag (engl.: Generalized Social Contribution (kurz GSC)) von 17,2 % berechnet.
Wenn Kryptowährungen nun unter „bewegliches Eigentum“ (im Gegensatz zu unbeweglichem Eigentum wie zum Beispiel Häuser) fallen, würde die Steuer auf 19 % plus GSC sinken.
In dem Artikel der Le Monde hieß es jedoch auch, dass einige Arten von Transaktionen weiterhin unter andere Steuerkategorien fallen könnten. Dabei handele es sich um Tätigkeiten wie das Mining von Kryptowährungen und die kommerzielle Verwendung der Technologie.
Die Entscheidung des Staatsrats sei eine Folge der vielen Beschwerden von Investoren über die hohen Steuern für Kryptowährungen.
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Corinna ist die Chefredakteurin von Coinwelt. Seit 2016 dreht sich ihre Welt um Kryptowährungen und die Blockchain. Es vergeht kein Tag, an dem Corinna sich nicht darüber ärgert, dass sie nicht gleich am ersten Tag in Bitcoin investiert hat. Besonders spannend findet sie die internationale Rechtslage für Währungen wie Bitcoin. Für die Zukunft hofft sie auf eine positive Haltung der Gesetzgeber und klare Gesetze im Umgang mit digitalen Coins.