Ein japanisches Amtsgericht hat zum ersten Mal in der Rechtsgeschichte des Landes, einen Mann wegen Cryptojacking zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Das Urteil folgte Festnahmen in 10 weiteren Verwaltungsbezirken in ähnlichen Fällen. Dennoch unterscheidet sich dieser Fall von den anderen in einem wesentlichen Punkt.
Gefängnisstrafe für Cryptojacking
Bereits am Montag berichteten japanische Medien darüber, dass ein Mann eine einjährige Freiheitsstrafe wegen Cryptojackings antreten muss. Unter Cryptojacking versteht man den Vorgang, bei dem Hacker den Computer ohne Wissen ihrer Opfer für das Mining von Kryptowährungen benutzen. Oft merken die Opfer für lange Zeit nicht, dass etwas mit ihrem Computer nicht stimmt.
Der Nachrichtenseite Nikkei zufolge soll das Sendai Amtsgericht am 2. Juli entschieden haben, einen arbeitslosen 24-Jährigen aus der Stadt Amagasaki zu einer einjährigen Gefängnisstrafe mit einer Bewährungsstrafe von drei Jahren zu verurteilen.
Die Kahoku Shimpo schrieb:
„Das Sendai Amtsgericht entschied sich für eine Gefängnisstrafe von einem Jahr mit einer Bewährungsstrafe von drei Jahren … das Urteil zum Mining-Missbrauch war der erste innerhalb des ganzen Landes.“
Medienberichten zufolge hatte die japanische Polizei bereits in der Vergangenheit hart gegen Cryptojacking durchgegriffen. Erst vor wenigen Wochen wurden in 10 verschiedenen Verwaltungsbezirken 16 Täter erwischt und drei davon festgenommen.
Fall unterscheidet sich von ähnlichen Vorfällen
Die Berichterstattungen von Nikkei und Kahoku sagen nichts über die Software, die für das Mining der Kryptowährungen auf den Computern der Opfer verwendet wurde.
Eine anonyme Quelle verriet gegenüber Bitcoin.com, dass bei dem Vorfall Coinhive verwendet wurde. In diesem Fall wurde Coinhive jedoch als Cheat-Tool für online Spiele und nicht auf einer Webseite direkt genutzt.
Auf Kahoku hieß es:
„Nach Angaben des Urteils hatte er ein Mining-Programm in ein Tool von Januar bis Februar eingebettet, welches in online Spielen vorteilhaft vordringt, ohne berechtigte Gründe veröffentlichte er es auf seinem Block, downloadete es auf den Computer ein anderen Person und fing mit dem Mining an.“
Internetsicherheitsexperte Dr. Takagi Hiromitsu erklärte, dass sich „dieser Fall nicht um Coinhive im Web, sondern um ein Cheat-Tool in einem online Spiel“ dreht.
Unterschied rechtlich von Bedeutung
Anwalt Takashi Hirano erklärte, dass die unterschiedlichen Verwendungen von Coinhive auch rechtlich einen Unterschied machen.
Er vertrat die Betreiber der Webseite Moro-san, die eine Geldstrafe von ungefähr 777 Euro erhielten, weil sie Coinhive auf ihrer Homepage installierten. Dadurch konnten sie Kryptowährungen ohne die Zustimmung der Nutzer auf deren Computer minen.
Hirano erklärte:
„Ich denke, dass es große Unterschiede in der rechtlichen Gestaltung zwischen dem Nutzen von Coinhive auf der eigenen Webseite und dem Einbetten von Coinhive in einem Cheat-Tool gibt.“
Außerdem ist das Schummeln in Computerspielen in Japan oftmals rechtlich verboten, da es gegen das Gesetz für unlauteren Wettbewerb verstößt.
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Corinna ist die Chefredakteurin von Coinwelt. Seit 2016 dreht sich ihre Welt um Kryptowährungen und die Blockchain. Es vergeht kein Tag, an dem Corinna sich nicht darüber ärgert, dass sie nicht gleich am ersten Tag in Bitcoin investiert hat. Besonders spannend findet sie die internationale Rechtslage für Währungen wie Bitcoin. Für die Zukunft hofft sie auf eine positive Haltung der Gesetzgeber und klare Gesetze im Umgang mit digitalen Coins.