Polen: Einkommensteuer in Höhe von 19 % auf Krypto-Transaktionen

Die polnische Regierung überarbeitet momentan die Gesetze für die Einkommensteuer. Die Gesetzesänderungen müssen von Präsident Andrzej Duda unterzeichnet werden und sollen ab dem ersten Januar 2019 rechtskräftig werden. In dem Gesetzesvorschlag befinden sich auch Paragrafen für Kryptowährungen.

Krypto-Krypto-Transaktionen werden nicht besteuert

Die Neuerungen, auf die die polnische Krypto-Community schon lang gewartet hat, betreffen die Höhe der Steuern für Einkommen aus Kryptowährungen. Die Änderungen folgen einer vorläufigen Entscheidung des Finanzministeriums. Das Ministerium hatte vor wenigen Monaten entschieden, die Besteuerung aller Transaktionen mit digitalen Geld, unabhängig von Gewinn oder Verlust, auszusetzen. Dies hatte zu Verwirrung gesorgt und die Regierung hatte sich dazu entschlossen, eine langfristige Lösung zu finden.

Verschiedene Paragrafen wurden nun an den Präsidenten zur Unterzeichnung weitergeleitet. Einer der Abschnitte dreht sich um Transaktionen von einer Kryptowährung zu einer anderen. Diese werden der polnischen Nachrichtenseite Kryptowaluty nicht von der Einkommensteuer betroffen sein.

Die Steuern in Höhe von 19 % werden jedoch erhoben, wenn digitalen Anlagen als „ein Zahlungsinstrument, eine Ware, eine Dienstleistung oder ein Eigentumsrecht“ verwendet werden, heißt es in dem Gesetzesvorschlag. Einkommen durch den Verkauf einer Kryptowährung für eine staatliche Währung wird deshalb genauso behandelt wie Gewinne durch andere Investitionen. Die Steuer wird für Unternehmen und Privatpersonen gleich sein.

Steuerzahler müssen Krypto-Käufe auflisten

Polnische Investoren müssen ab dem nächsten Jahr alle Krypto-Käufe auf der jährlichen Steuererklärung angeben. Unternehmen werden Verluste in Zusammenhang mit Kryptowährungen nicht durch Einnahmen aus anderen Aktivitäten kompensieren können. Außerdem müssen die Kosten für Transaktionen in Kryptowährung von anderen Kosten getrennt werden.

Ferner wird eine sogenannte „Solidaritätssteuer“ erhoben. Diese wird fällig, wenn das Einkommen eine Höhe von einer Million Zloty überschreitet. Dann müssen weitere 4 % an die Regierung gezahlt werden.

Obwohl die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen sehr detailliert sind, ist unklar wie sie die bestehende Gesetzgebung verändern werden. Die Aussetzung der Steuerhebung wurde bis zum 30. Juni 2019 erlassen. Ob die neuen Regelungen von dieser Entscheidung betroffen sein werden, ist zu diesem Moment unklar und verkompliziert die Steuerfrage in Polen.

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