Schweiz: konkrete Vorgaben der FINMA zur Bewilligung von Fintech-Unternehmen

Die schweizerische Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat konkrete Vorgaben für Unternehmen aus der Fintech-Branche veröffentlicht. Ab dem nächsten Jahr können Interessierte eine sogenannte Fintech-Bewilligung beantragen. Mit dieser können Publikumseinlagen in der Höhe von maximal 100 Millionen Schweizer Franken entgegengenommen werden.

FINMA: Firmen dürfen Finanzmittel weder anlegen noch verzinsen

Jedoch gibt es einen Nachteil der neuen Bewilligung. Unternehmen aus der Blockchain- und Krypto-Branche dürfen die Finanzmittel der Kunden weder anlegen noch verzinsen. Schon ab dem 1. Januar 2019 soll das neue Bewilligungssystem rechtskräftig werden.

Für einen Antrag einer Bewilligung gibt es klare Voraussetzungen. Auf drei Seiten beschreibt die Behörde, welche Unterlagen Unternehmen einreichen müssen. Unter anderem muss eine „Beschreibung der vorgesehenen Tätigkeit und Organisation, inkl. des vorgesehenen sachlichen und geographischen Geschäftsbereichs sowie der Art der anvisierten Kundschaft“ vorliegen.

Außerdem müssen alle Beteiligten, die einen direkten oder indirekten Anteil der Firma in Höhe von 5 % oder mehr besitzen, aufgeführt werden. Auch müssen ausländische Staatsangehörige eine Kopie ihrer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung einreichen. Unternehmen, die einen Antrag zur Bewilligung stellen, müssen ihre vertraglichen Geschäftsbeziehungen, die zu einer „Beherrschung oder einer massgebenden Beeinflussung“ führen könnten, offenlegen.

Falls sich die Tatsachen während des Antrags ändern sollten, muss ein Gesuch zur Bewilligung der Änderung vorgelegt werden. Dies „muss eine detaillierte Begründung enthalten, alle relevanten Angaben sind zu dokumentieren und geänderte Dokumenten sind auch in änderungsmarkierter Version beizulegen“.

Innovation begünstigen

Die Fintech-Bewilligung wurde geschaffen, nachdem das Parlament das Bankengesetz geändert hatte. Durch die Änderungen sollen Innovationen aus der Krypto-Branche begünstigt werden. Neben der neuen Bewilligungskategorie hatte der Bundesrat deshalb im Februar 2017 zwei weitere Maßnahmen zur Förderung der Innovationen im Finanzbereich und zum Abbau von Markteintrittshürden für Fintech-Unternehmen genommen.

Bei diesen Maßnahmen handelte es sich einerseits um die Verlängerung der Haltefrist für Abwicklungskonten und andererseits um einen bewilligungsfreien Innovationsraum (Sandbox). Diese sind bereits seit dem 1. August 2017 in Kraft. Das neue System zur Bewilligung von Fintech-Unternehmen wird ab dem nächsten Jahr rechtskräftig.

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