Der Oberste Gerichtshof in Indien hat den Beschluss der Zentralbank, dass Banken keine Konten für Krypto-Unternehmen anbieten dürfen, für verfassungswidrig erklärt. Das sind gute Nachrichten, denn so haben letztendlich 1,3 Milliarden Menschen wieder einen Zugang zu Kryptowährungen wie Bitcoin, Litecoin und Ether.
Verbot der Zentralbank ist verfassungswidrig
Der Oberste Gerichtshof in Indien hat heute Morgen eine wichtige Entscheidung getroffen. Das Gericht hob mit seinem Urteil den Beschluss der indischen Zentralbank von 2018 auf. Das heißt, dass Banken wieder Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen aus der Krypto-Branche eingehen können.
Das Gericht entschied, dass der Beschluss der Reserve Bank of India (kurz RBI) gegen die indische Verfassung verstößt. Dies bestätigte Crypto Kanoon in einem Tweet.
Zentralbank schränkte Krypto-Unternehmen ein
Am 6. April 2018 verbot die RBI es anderen Banken Transaktionen für Konten von Krypto-Börsen durchzuführen. Dies beeinträchtigte die indische Krypto-Industrie stark. Krypto-Unternehmen wie Zebpay entschieden sich dazu, das Land zu verlassen.
Die Krypto-Branche in Indien wollte jedoch nicht kampflos aufgeben. Die Internet and Mobile Association, die sich für verschiedene Krypto-Unternehmen aus Indien einsetzt, focht die Entscheidung der RBI an.
Während des Verfahrens erklärte die RBI, dass Kryptowährungen nicht verboten seien. Jedoch dürften Banken und andere Kreditgeber keine Geschäftstransaktionen mit Krypto-Unternehmen durchführen. Dies berichtete die Economic Times am 21. Januar. In dem Artikel schreibt die Economic Times, dass ihr die Kopie einer 30-seitigen eidesstattlichen Erklärung vorliegt, die die RBI am 4. September eingereicht hatte. Darin heißt es:
„Erstens hat die RBI VCs (virtuelle Währungen) im Land nicht verboten. Die RBI hat die von ihr regulierten Unternehmen angewiesen, keine Dienstleistungen für Personen oder Unternehmen zu erbringen, die sich mit VCs befassen oder diese abwickeln.“
Diese Haltung hat sich nun durch die Gerichtsentscheidung als verfassungswidrig herausgestellt.
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Corinna ist die Chefredakteurin von Coinwelt. Seit 2016 dreht sich ihre Welt um Kryptowährungen und die Blockchain. Es vergeht kein Tag, an dem Corinna sich nicht darüber ärgert, dass sie nicht gleich am ersten Tag in Bitcoin investiert hat. Besonders spannend findet sie die internationale Rechtslage für Währungen wie Bitcoin. Für die Zukunft hofft sie auf eine positive Haltung der Gesetzgeber und klare Gesetze im Umgang mit digitalen Coins.