Behörde

BaFin veröffentlicht Hinweisschreiben für Initial Coin Offerings

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein Hinweisschreiben zur Einordnung von Initial Coin Offerings (ICOs) veröffentlicht.

Bereits am 20. Februar veröffentlichte die Finanzdienstleistungsaufsicht das fünfseitige Schreiben. Der Grund für die Stellungnahmen seien die zahlreichen Fragen darüber, ob es sich bei den Token um Finanzinstrumente oder eine Vermögensanlage handeln würde. Bereits im letzten Jahr hatte die BaFin vor den Risiken bei Initial Coin Offerings gewarnt.

Das Schreiben erleichtert es Anlegern und Anbietern von Token jedoch nicht. Eine Einstufung müsse von Fall zu Fall entschieden werden, damit sichergestellt werden könne, dass gesetzliche Anforderungen erfüllt seien.

Außerdem werden diejenigen, die das Finanzmodell ICO für ihr Unternehmen nutzen wollen, angewiesen, die BaFin zu kontaktieren. Auf der Webseite der Behörde heißt es:

„(…) Diese Marktteilnehmer (sind) gehalten, genau zu prüfen, ob ein reguliertes Instrument vorliegt, beispielsweise ein Finanzinstrument oder ein Wertpapier. Im Zweifel sollten sie die zuständigen Fachreferate der BaFin frühzeitig kontaktieren.“

Englische Originalversion

Image via Unsplash

 

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