Ein amerikanisches Gericht hat die Umsetzung des Blockvest ICOs durch eine Anordnung verhindert. Auf der Webseite des Projektes hieß es, dass es „die erste lizenzierte und regulierte tokenisierte Kryptowährungsbörse und Indexfonds mit Sitz in den USA“ sei. Außerdem erfanden die Betreiber des ICOs eine eigene Aufsichtsbehörde, von der sie die angebliche Lizenz erhielten.
Börsenaufsichtsbehörde stoppt ICO von Blockvest
Die amerikanische Börsenaufsichtsbehörde schrieb am Donnerstag, dass sie eine Anordnung eines Gerichts erhalten habe, aus der hervorginge, dass das ICO von Blockvest verhindert werden müsse. Durch die gerichtliche Anordnung des südkalifornischen Bezirksgerichts wurde nicht nur den Verkauf der Token verhindert, sondern auch das Vermögen des Betreibers (Reginald Buddy Ringgold der Dritte) eingefroren.
Auf der Webseite des Projektes heißt es, dass es sich bei Blockvest (BLV) um einen ERC20 Token handelt, der auf Ethereum basiert. „Im Kern ist BLV ein Sicherheitstoken, welcher durch seine Performance an der Spitze des Kryptowährungsindexes steht“, wird dort weiter erklärt.
Der Behörde zufolge hätten Blockvest und Ringgold, der auch unter dem Namen Rasool Abdul Rahim El bekannt ist, behauptet, dass das Projekt „lizenziert und reguliert“ ist. Außerdem wurde das Projekt fälschlicherweise mit einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Verbindung gebracht.
Die „Blockchainbehörde“
Des Weiteren hatte Ringgold das Projekt beworben, in dem er behauptete, dass es von der „Blockchainbehörde“ abgesegnet wurde. Da diese Behörde nicht besteht, nutze er die Adresse der amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde und wandelte ihr Logo ein wenig um.
„Wir werfen diesem ICO vor, dass es beides, das Logo der Aufsichtsbehörde und eine erfundene Krypto-Aufsichtsbehörde, dafür genutzt hat, um Investoren davon zu überzeugen, dass das ICO genehmigt wurde“, erklärte der Leiter des Cyber-Units der Behörde, Robert A. Cohen. „Die Börsenaufsichtsbehörde befürwortet Anlageprodukte nicht und Anleger sollten sehr skeptisch gegenüber anderen Behauptungen sein.“
Bei der nächsten Sitzung der Gerichtsverhandlung, die für den 18. Oktober angesetzt ist, wird die Börsenaufsichtsbehörde Unterlassungsklagen stellen und die Rückgabe unrechtmäßig erworbener Gewinne zuzüglich Zinsen und Strafen fordern. Außerdem will sie sich dafür einsetzen, dass Ringgold zukünftig keine Wertpapiere mehr anbieten darf.
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Corinna ist die Chefredakteurin von Coinwelt. Seit 2016 dreht sich ihre Welt um Kryptowährungen und die Blockchain. Es vergeht kein Tag, an dem Corinna sich nicht darüber ärgert, dass sie nicht gleich am ersten Tag in Bitcoin investiert hat. Besonders spannend findet sie die internationale Rechtslage für Währungen wie Bitcoin. Für die Zukunft hofft sie auf eine positive Haltung der Gesetzgeber und klare Gesetze im Umgang mit digitalen Coins.