Man hätte es schon erwarten können, die Securities and Exchanges Commission (kurz SEC) hat das Krypto-Unternehmen Kik wegen ihres ICOs verklagt. Kik ist als Messengerdienst bekannt und ist ein Konkurrent für WhatsApp und Telegram. Das ICO von Kik brachte dem Unternehmen 2017 100 Millionen US-Dollar ein.
SEC stuft ICO als Verkauf von Wertpapieren ein
Der amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde, der Securities and Exchange Commission, zufolge hat Kik in den USA Gelder aus dem Verkauf nicht registrierter Wertpapiere erhalten. Rechtlich gesehen handelt es sich dabei um einen wichtigen Fall. Es ist das erste Mal, dass die SEC ein Unternehmen wegen eines nicht registrierten Wertpapierverkaufs durch ein ICO verklagt.
In der Vergangenheit beschäftigte sich die Behörde nur mit Unternehmen aus der Krypto-Branche, denen Betrug oder Marktmanipulation vorgeworfen wurde. Dass Kik wegen eines ICOs verklagt und deren Token als Wertpapiere eingestuft werden, ist jedoch neu.
„Wir kämpfen für die Zukunft von Krypto“
Nur wenige Stunden, nachdem bekannt wurde, dass die SEC eine Klage eingereicht hat, veröffentlichte Kik eine Stellungnahme. Darin sagte Geschäftsführer Ted Livingston über die eigene Kryptowährung Kin:
„Wir haben das bereits erwartet und wir sind bereit, für die Zukunft der Kryptowährungen in den Vereinigten Staaten zu kämpfen. Wir hoffen, dass diese Sache deutlich macht, dass das Wertpapiergesetz nicht auf eine Währung angewendet werden sollte, die von Millionen verwendet wird. Kin wird jeden Tag durch mehr Menschen in mehr Apps genutzt und Kin ist wahrscheinlich die meist verwendete Kryptowährung der Welt. Die Anklage der SEC ist eine Herausforderung, die zu bewältigen ist, die jedoch die Verwendung, Übertragbarkeit und Eigenschaften von Kin nicht beeinträchtigt. Wir gehen davon aus, dass die Dynamik im Kin-Wirtschaftssystem weiter zunehmen wird.“
ICO-Token ein Wertpapier?
Es ist wichtig, zwischen zwei Dingen zu unterscheiden, denn beide könnten zu einem Präzedenzfall beitragen. Zunächst muss gerichtlich geklärt werden, ob der Verkauf von KIN-Token (während des ICOs) ein Angebot von nicht registrierten Wertpapieren ist. Außerdem muss das Gericht darüber entscheiden, ob die zirkulierenden KIN-Token als Wertpapiere eingestuft werden können.
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Corinna ist die Chefredakteurin von Coinwelt. Seit 2016 dreht sich ihre Welt um Kryptowährungen und die Blockchain. Es vergeht kein Tag, an dem Corinna sich nicht darüber ärgert, dass sie nicht gleich am ersten Tag in Bitcoin investiert hat. Besonders spannend findet sie die internationale Rechtslage für Währungen wie Bitcoin. Für die Zukunft hofft sie auf eine positive Haltung der Gesetzgeber und klare Gesetze im Umgang mit digitalen Coins.