Japans Finanzaufsichtsbehörde will Wallet-Anbieter zukünftig strenger überwachen. Dafür hat die Behörde eine Anzahl verschiedener Maßnahmen sowie deren Umsetzung auf den Weg gebracht.
Wallet-Anbieter zukünftig unter der Kontrolle der Behörde
Die japanische Finanzdienstleistungsbehörde traf sich am Montag zu ihrer neunten Versammlung zum Thema Kryptowährungen. Einer der Hauptpunkte während der Versammlung war die mögliche Regulierung von Wallet-Anbietern.
Momentan müssen Unternehmen, die Krypto-Aktivitäten wie den Kauf oder Verkauf von digitalen Währungen anbieten, dem Fondsabrechnungsgesetz des Landes zufolge als Börsen bei der Behörde registriert sein.
„Wallets ähneln Bankkonten, die virtuelle Währungen speichern“, erklärte ITMedia. Obwohl sie „große Summen von virtuellen Währungen wie Börsenunternehmen verwalten, sind sie nicht von den Gesetzen und Vorschriften betroffen“, erklärte die Nachrichtenseite weiter.
Die Finanzdienstleistungsbehörde erläuterte, warum die Gesetze momentan nicht auf Wallet-Anbieter zutreffen. Diese ermöglichen weder den Kauf noch den Verkauf, sondern erlauben viel mehr das Verwalten und die Versendung von digitalen Coins. Jedoch sei eine Überwachung auch für dieses Angebot nun angebracht.
Während der Sitzung wurde der Fokus auf Wallet-Dienstleister und nicht auf die Softwareentwickler oder Hersteller der Geräte gelegt. Viele Wallets wurden programmiert, ohne das ein bestimmtes Unternehmen hinter dem Wallet steht und dies sei problematisch.
Der Finanzdienstleistungsbehörde zufolge seien die neuen Maßnahmen konform mit den Anforderungen der Financial Action Task Force (FATF). Bei der FATF handelt es sich um eine Organisation, die sich mit dem Thema Geldwäsche auseinandersetzt. Die „verbesserte Standards der FATF“ sowie deren Rat für Krypto-Börsen, Wallet-Dienstleister und Veranstalter von Initial Coin Offerings müssten umgesetzt werden.
Die Umsetzung der neuen Richtlinien
Außerdem sprach die Behörde über die speziellen Risiken, die bei Wallet-Dienstleistern bestehen. Beispiele dafür seien Geldwäsche, Hackerangriffe und Programmfehler bei den Wallets.
Mögliche Regelungen würden Maßnahmen wie die Instandhaltung von internen Kontrollsystemen, eine separate Verwaltung von Kryptowährungen im Besitz von Anlegern oder Dienstleistern, Abschlussprüfungen oder die Veröffentlichung von geeigneten Richtlinien im Falle eines Hackerangriffs und den Umgang mit gestohlenen Coins beinhalten.
Zunächst wird es eine Übergangsphase für Wallet-Anbieter geben. In dieser Zeit können die Unternehmen keine neuen Geschäftstätigkeiten anfangen, neue Kunden registrieren oder neue Coins hinzufügen. Auf den jeweiligen Webseiten muss stehen, in welcher Phase der Überprüfung sich das Unternehmen aktuell befindet.
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Corinna ist die Chefredakteurin von Coinwelt. Seit 2016 dreht sich ihre Welt um Kryptowährungen und die Blockchain. Es vergeht kein Tag, an dem Corinna sich nicht darüber ärgert, dass sie nicht gleich am ersten Tag in Bitcoin investiert hat. Besonders spannend findet sie die internationale Rechtslage für Währungen wie Bitcoin. Für die Zukunft hofft sie auf eine positive Haltung der Gesetzgeber und klare Gesetze im Umgang mit digitalen Coins.