Wie aus verschiedenen Medienberichten hervorgeht, hat eine britische Firma mit dem Namen „A.B.C. IPHoldings South West“ Markenrechte für den Namen Bitcoin erhalten. Dies kam ans Licht, als ein Verkäufer der Plattform Etsy abgemahnt wurde, weil er T-Shirts mit dem Bitcoin-Logo verkaufte.
Firma aus Großbritannien hat Urheberrechte über den Namen Bitcoin
Krypto-Enthusiasten fanden in der letzten Woche heraus, dass der Name „Bitcoin“ seit dem 22. Dezember 2017 vom britischen Patentamt markenrechtlich geschützt ist. Diese Erkenntnis kam mehr als unerwartet. Auch ein Händler der Verkaufsplattform Etsy war sich dessen nicht bewusst und war sehr überrascht, als er auf einmal eine Abmahnung erhielt. Der Verkäufer bot auf der Plattform T-Shirts mit dem Bitcoin-Logo an und wurde dazu aufgefordert, seine Verkäufe zu stoppen. Andererseits müsse er sich vor Gericht für sein Handeln verantworten. In der Abmahnung hieß es:
„Unser Klient hat erfahren, dass Sie eine Vielzahl von Kleidungsstücken mit dem Bitcoin-Markenzeichen auf Etsy.co.uk zum Verkauf anbieten. [Unser Klient] hat Ihrem Nutzen des Bitcoin-Markenzeichens für Kleidung nicht zugestimmt. Die Verwendung stellt deshalb eine Verletzung des Trade Mark Acts 1994 gemäß Abschnitt 10(1) dar.“
Über die Firma selbst ist bis jetzt wenig bekannt. Es steht fest, dass sie ihren Sitz in London hat und den Namen IPHoldings trägt. Neben Bitcoin hat die Firma noch einen weiteren IP-Markennamen (Westworld) rechtlich schützen lassen. Der Antrag zum Schutz von Bitcoin wurde bereits im Dezember gestellt und enthält eine Liste mit Dingen, die nicht ohne Zustimmung das Bitcoin-Markenzeichen tragen dürfen. Dabei handelt es sich unter anderem um Kleidungsstücke, Schuhe, Stirnbänder und Socken. Schutzmarkennummer UK00003279106 Bitcoin wurde am 13. April 2018 offiziell in das Register des britischen Patentamtes aufgenommen.
Andere Versuche Bitcoin rechtlich zu schützen, schlugen fehl
Der Patentantrag aus dem Vereinigten Königreich ist die erste Anerkennung eines Bitcoin-Markenzeichens. Ähnliche Versuche in anderen Ländern schlugen fehl. Im März 2015 lehnte das amerikanische Patentamt den Antrag der Firma Urban Trend ab. Ein Jahr später entschied sich auch die zuständige russische Behörde dazu, der M-Group keine Markenrechte für den Namen Bitcoin zu gewähren.
Die Crypto-Community zeigte sich entsetzt über die Neuigkeiten aus Großbritannien. Seit jeher setzt sie sich für die freie Verwendung des Wortes Bitcoin ein. Bereits seit 2015 fordert die Bitcoin Foundation, dass es kein Urheberrecht für das Wort geben sollte. Im Januar 2015 schrieb sie:
„Es ist vielmehr ein Oberbegriff ähnlich wie Ausdrücke, die für andere Währungen wie „Dollar“, „Euro“, „Yen“ etc. verwendet werden. Die Foundation wird alles Mögliche tun, um den Begriff Bitcoin für den Nutzen der Öffentlichkeit zu schützen.“
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Corinna ist die Chefredakteurin von Coinwelt. Seit 2016 dreht sich ihre Welt um Kryptowährungen und die Blockchain. Es vergeht kein Tag, an dem Corinna sich nicht darüber ärgert, dass sie nicht gleich am ersten Tag in Bitcoin investiert hat. Besonders spannend findet sie die internationale Rechtslage für Währungen wie Bitcoin. Für die Zukunft hofft sie auf eine positive Haltung der Gesetzgeber und klare Gesetze im Umgang mit digitalen Coins.