Das Texas State Securities Board (kurz TSSB) hat beschlossen, dass der Token-Verkauf des Startups BitConnect nicht am 10. Januar stattfinden darf.
In einer Pressemitteilung der Behörde heißt es, dass BitConnect mit jährlichen Gewinnen von 100% warb, was nach Angaben der TSSB als nicht registrierter Wertpapierhandel eingestuft werden kann.
Außerdem soll BitConnect Promoter für den Verkauf gesucht haben. Diese seien nach Angaben der TSSB nicht dazu befugt, Wertpapiere innerhalb des Bundesstaates zu verkaufen. Die Verkäufer zielten es auf die Bewohner Texas und anderer Staaten ab, nannte die Behörde als weiteren Grund für ihre Entscheidung.
BitConnect gab am 1. Januar bekannt, ein Initial-Coin-Offering (kurz ICO) mit dem Namen BitConnectx am 10. Januar starten zu wollen. Bereits vor zwei Jahren hatte das Unternehmen diese Art der Finanzierung erfolgreich durchgeführt.
Die Entscheidung der bundesstaatlichen Behörde ist ein weiteres Beispiel dafür, wie Aufsichtsbehörden Projekte, die mithilfe von ICOs realisiert werden sollen, unterbinden. Erst vor kurzem hatte die US-Börsenaufsichtsbehörde einen Token-Verkauf des Unternehmens Munchee gestoppt.
In der Pressemitteilung der texanische Behörde heißt es weiter, dass das Unternehmen keinerlei Angaben über ihren finanziellen Status, ihren Standort oder darüber wie Gewinne erwirtschaftet werden sollen, gemacht hat. Trotzdem soll das Unternehmen behauptet haben, dass es sich bei einer Investition um eine sichere Anlage handelt.
Der sich bereits im Umlauf befindende Token mit dem Kürzel BCC wird momentan für knapp über 400 US-Dollar gehandelt. Wie die Daten von CoinMarketCap belegen, beträgt die Marktkapitalisierung der BCC 2,6 Millionen US-Dollar. Einen Spitzenwert erreichte die Coin am 30. Dezember mit einem Preis von 460 Dollar.
Die texanische Behörde verbot jedoch nicht nur den Token-Verkauf, sondern fügte auch eine generelle Warnung über Kryptowährungen hinzu:
„Investitionen in Kryptowährungen…bergen ein signifikantes Risiko, aufgrund von Regulierungsmaßnahmen und rechtlichen Schritten, des Wettbewerbs mit anderen Kryptowährungen und der extremen Preisschwankungen vieler Kryptowährungen.“
BitConnect war zunächst nicht zu keiner Stellungnahme bereit.
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Corinna ist die Chefredakteurin von Coinwelt. Seit 2016 dreht sich ihre Welt um Kryptowährungen und die Blockchain. Es vergeht kein Tag, an dem Corinna sich nicht darüber ärgert, dass sie nicht gleich am ersten Tag in Bitcoin investiert hat. Besonders spannend findet sie die internationale Rechtslage für Währungen wie Bitcoin. Für die Zukunft hofft sie auf eine positive Haltung der Gesetzgeber und klare Gesetze im Umgang mit digitalen Coins.